Ab morgen (28.04.2020) tritt bundesweit die neue StVO-Novelle in Kraft !
Sie soll unter Anderem Fahrradfahrer*innen stärken und somit den Straßenverkehr sicherer machen.
Des Weiteren wird überhöhte Geschwindigkeit innerorts ab 21km/h zuviel, sowie das Nichtbilden/Behindern bzw. die unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse deutlich höher unter Strafe gestellt.